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Staatliche Corona-​Soforthilfen in Sachsen-Anhalt werden Fall für die Justiz

Sep 18, 2020 #Corona

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg führt Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte, denen jeweils vorgeworfen wird, Corona-​Soforthilfen bei der Investitionsbank Sachsen-​Anhalt beantragt und bewilligt erhalten, die ausgezahlten Gelder aber nicht entsprechend der Subventionsbestimmungen zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie eingesetzt zu haben. Stattdessen sollen die Mittel zweckwidrig verwendet worden sein, um finanzielle Engpässe in dem Unternehmen, die mit der Coronapandemie nicht im Zusammenhang stehen, zu bewältigen. Das ist nach den Subventionsbestimmungen nicht gestattet. In einem Fall soll der Beschuldigte bereits 2019 die eidesstattliche Versicherung zur Vermögenslosigkeit abgegeben haben. Das Konto des Beschuldigten soll auch durch mehrere Pfändungen des Finanzamts belastet gewesen sein.

Das Amtsgericht Magdeburg hat mittlerweile in wenigstens zwei Fällen über den Erlass eines Strafbefehls bzw. die Zulassung einer Anklage zu entscheiden. Es geht um Soforthilfen in Höhe von jeweils 9.500,00 Euro.

Subventionsbetrug nach § 264 Abs. 1 StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre bestraft. Die zu Unrecht ausgezahlte Soforthilfe kann bei einem Straftäter eingezogen werden.

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