Am 30. November 2020, gegen 09:30 Uhr wurde die Bundespolizei in Magdeburg durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn informiert, dass sich im Bereich der Saalestraße in Magdeburg Rothensee in einem stillgelegten Bahngebäude/Bunker mehrere Personen aufhalten sollen und feiern. Sofort fuhren mehrere Streifenwagen den Ereignisort an.
Tatsächlich befanden sich in dem Bunker sieben Männer und zwei Frauen, die schon die ganze Nacht dort eine Geburtstagsparty, mit kompletter Musik- und Lichtanlage, gefeiert hatten. Dabei konsumierten die Beteiligten im Alter von 32, 33, 35, 36, 37,37, 38, 39 und 45 Jahren auch Betäubungsmittel. Reste von vermutlich Crystal Meth und dem verschreibungspflichtigen Medikament Tilidin wurden bei drei Personen fest- und sichergestellt. Zudem stellten die Beamten noch eine Geldbörse sowie eine Krankenkassenkarte, die keinem der Feiernden zugeordnet werden konnte, sicher.
Auch wurde durch die Beamten festgestellt, dass der derzeitige Wohnsitz von einem 37-Jährigen durch das Landgericht Magdeburg und die Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ersucht wurde. Die entsprechenden Mitteilungen wurden gefertigt.
Die Deutschen müssen sich nun wegen Hausfriedensbruch und dem illegalen Besitz von Betäubungsmitteln verantworten. Zudem bekamen sie die Auflage, ihren Unrat innerhalb von 24 Stunden aus dem Bunker zu entfernen.