Mit Beschluss vom 27.01.2021 hat der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (6 StR 468/20) ein Urteil des Landgerichts vom 30.07.2020 bestätigt. Die 5. Strafkammer des Landgerichts hatte nach mehr als 7 Monaten Verhandlung am 30.07.2020 nach 25 Verhandlungstagen den heute 37-jährigen Angeklagten u.a. wegen bewaffneten Handeltreibens von Betäubungsmitteln und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Gegen das Urteil des Landgerichts hatte der Angeklagte Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Hintergrund:
Dem Mann wurden Straftaten im Wesentlichen im Zusammenhang mit Drogengeschäften vorgeworfen, die er von August 2015 bis Juni 2019 begangen haben soll. Im August 2015 sollen im Auto des Angeklagten in Magdeburg verbotene Mittel nach dem Arzneimittelgesetz sichergestellt worden sein. Im September 2016 soll der Angeklagte trotz eines Waffenbesitzverbotes u. a. einen geladenen Revolver besessen haben. Im September 2017 soll der Angeklagte einen Mann in einem Einkaufszentrum in Magdeburg mit einem Schlagwerkzeug zusammengeschlagen haben. Im November 2017 sollen in der Wohnung des Angeklagten verbotene Stich- und Hiebwaffen vorgefunden worden sein. Von März 2018 bis 21.Juni 2019 soll der Angeklagte gewerbsmäßig mit Betäubungsmittel gehandelt haben. Von Anfang 2019 bis Mitte Mai 2019 soll er u. a. mit Metamphetaminen, 13 kg Amphetaminen und Kokain Handel getrieben haben. Zudem soll er verbotene Waffen, wie ein Schnellfeuergewehr und einen Revolver, besessen haben.