Die Eltern des 12-jährigen Geschädigten einer, am 05.02.2021 begangenen Raubstraftat erkannten das Diebesgut auf einer online Handelsplattform wieder. Durch einen fingierten Kauf wurde das Diebesgut zweifelsfrei wiedererkannt und der Verkäufer durch den Kriminaldienst vernommen.
Der erst 14-jährige Täter aus Magdeburg war geständig und gab die Tat zu und den weiteren Mittäter des Raubes bekannt, welcher ebenfalls erst 14 Jahre alt und aus Magdeburg ist.
Bei den Vernehmungen und der erkennungsdienstlichen Behandlung waren die Eltern als Begleitung der noch jungen Beschuldigten dabei. Beide Kinder sind das erste Mal polizeilich in Erscheinung getreten und wurden nach Einleitung der Strafverfahren nach Hause entlassen.