Am 22. März 2021, gegen 16:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Oschersleben vier Männer, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumierten, keinen Mindestabstand einhielten, keinen Mund-Nasen-Schutz trugen und somit gegen die bestehenden Corona-Schutzauflagen verstießen.
Bei dem Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass einer der Männer, ein 23-jähriger Deutscher, gleich von zwei Behörden gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte den jungen Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Eine ladungsfähige Anschrift konnte er nachweisen. Des Weiteren wurde gegen den jungen Mann von der Staatsanwaltschaft Magdeburg ein Haftbefehl erlassen. Vor dem Amtsgericht Oschersleben wurde er im März 2020 per Strafbefehl aufgrund Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Da er weder die Geldstrafe zahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erging der Haftbefehl. Demzufolge wurde der 23-Jährige von den eingesetzten Beamten festgenommen, zur Dienststelle des Bundespolizeireviers Magdeburg mitgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Burg gebracht.