Am Mittwoch, den 28. April 2021 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 07:00 Uhr über mehrere freilaufende Schafe im Gleisbereich. Diese hielten sich an der Bahnstrecke Halberstadt – Goslar, im Bereich zwischen Wernigerode und Heudeber auf und wurden durch einen Triebfahrzeugführer gesehen. Die Züge an der betroffenen Strecke fuhren bereits langsamer und auf Sicht. Eine Streife des Bundespolizeirevieres Halberstadt fuhr sofort zum Ereignisort und stellte mehrere Schafe an den Gleisen fest.
Die Tiere waren von einer Weide ausgebrochen, die sich direkt an einem Bahnübergang befindet. Sie traten den Zaun der Weide herunter und konnten so den eingezäunten Bereich verlassen. Die Bundespolizisten ermittelten den Besitzer der Schafe, welcher auch vor Ort kam. Gemeinsam wurden die Schafe eingefangen und auf die Weide verbracht. Der sogenannte Langsamfahrbefehl für die Züge konnte anschließend um 08:17 Uhr wieder aufgehoben werden. Glücklicherweise kam es hierbei zu keinerlei negativen Auswirkungen.
Dennoch weist die Bundespolizei in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Schafe kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen.
Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.