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Schulbetrieb in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt ab dem 25. Mai 2021

Mai 20, 2021 #Schule

In den letzten Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz im gesamten Land gesunken, wodurch mit heutigem Stand sechs Landkreise bzw. kreisfreie Städte nicht mehr der sogenannten Bundesnotbremse unterliegen.

Für die Schulen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten

  • Anhalt-Bitterfeld,
  • Börde,
  • Dessau,
  • Halle (Saale),
  • Jerichower Land und
  • Magdeburg

bedeutet die dort seit fünf Werktagen oder länger anhaltende 7-Tage-Inzidenz, dass für sie am 25. Mai 2021 nach dem Ende der Pfingstferien wieder die Landesregelungen aus der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und dem Rahmenplan-HIA-Schule (Stand: 20. Mai 2021) greifen.

Das bedeutet: An den Grund- und Förderschulen wird für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht erteilt. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, für die berufsbildenden Schulen, die Schulen für Gesundheitsberufe sowie die Pflegeschulen wird der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Wechselmodell) unter Befreiung von der Präsenzpflicht erteilt. Für die Abschlussklassen wird der Unterricht im Präsenzbetrieb fortgeführt.

Den Schulen wird eine Übergangsfrist bis zum Ende der 21. Kalenderwoche eingeräumt, um diesen Modus einzurichten.

Für die Schulen in den übrigen Landkreisen gelten die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes fort, d.h. eingeschränkter Regelbetrieb (Wechselunterricht für alle Schulformen, mit Ausnahme der Abschlussklassen). Sobald auch dort die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat, gilt die vorstehende landesrechtliche Regelung.

Der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb nach Landesrecht wird zunächst fortgeführt. Derzeit ist geplant, ab dem 7. Juni 2021 den Unterricht an allen Schulen des Landes wieder im Regelbetrieb aufzunehmen.

Zu vorsichtigen Lockerungen kommt es auch im angepassten Rahmenplan-HIA-Schule: Im Freien besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hier ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern konsequent eingehalten wird.

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