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Grünes Licht für den Doppelhaushalt 2022/23 des Landkreises Mansfeld-Südharz

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung für die Jahr 2022 und 2023 des Landkreises Mansfeld-Südharz genehmigt. Damit verfügt der Landkreis in den kommenden beiden Jahren über eine Grundlage für sein wirtschaftliches Handeln.


„Der genehmigte Haushalt versetzt den Landkreis in die Lage, sich den Herausforderungen des Strukturwandels zu stellen und mit Hilfe zur Verfügung stehender Fördermittel zukunftsweisende Investitionen zu starten“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes. Gleichwohl ist an dem vorgelegten Zahlenwerk abzulesen, dass der Landkreis trotz laufender Konsolidierung weiterhin nur durch noch bestehende Rücklagen den geforderten Haushaltsausgleich sicherstellen kann.


Die Bestätigung des Haushalts umfasst nur einen Teil der jährlich geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 1,9 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von ebenfalls 1,9 Mio. Euro. Letztere sind an die Bedingung geknüpft, dass diese erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen.


Neben verschiedener Schulbaumaßnahmen und der Umsetzung einer geförderten Brückensanierung für die Anschlussbahn Hettstedt können nunmehr die Projekte des Strukturwandels, zum Beispiel das Maker-Lab als Basis für Entwicklungen in Telemedizin und Pflege und der Neubau der Straße Amsdorf – Etzdorf gestartet werden.

Zudem war es unumgänglich, dem Landkreis angesichts der aktuell kritischen Liquiditätslage eine haushaltswirtschaftliche Sperre aufzugeben. Gleichwohl wird dem Landkreis ermöglicht, Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen.

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