Durch einen Hinweis der Mitarbeiterin der Apotheke wurden die Polizeibeamten des örtlichen Polizeireviers auf einen möglicherweise gefälschten Impfausweis aufmerksam. Eine 35-jähriger Frau legte einen Impfausweis vor und wollte ein Digitales Impfzertifikat ausgefertigt haben. Beim Erfassen der Chargennummern im System erhielt die Apothekerin eine Fehlermeldung. Der ausstellende Impfarzt wurde von der Apothekerin angerufen und dieser teilte mit, dass die Frau bei ihm keine Patientin ist. Es wurde ein Strafverfahren zu weiteren Ermittlungszwecken und zur Überprüfung der Richtigkeit eingeleitet.