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Wegen Trockenheit: Altmarkkreis Salzwedel verbietet Wasserentnahme aus Seen, Bächen und Flüssen

Aug 19, 2020 #Altmark

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit seit dem Jahr 2018 sind die Wasserstände in den Gräben, Bächen und Seen im Altmarkkreis Salzwedel weiterhin sehr niedrig. Die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände konnten sich auch bis zum Frühjahr 2020 nicht erholen. Eine Änderung der Situation ist aktuell nicht absehbar.

Die Aufgabe der Wasserbehörde ist der Schutz des lebensnotwendigen und knappen Gutes Wasser. Daher beabsichtigt der Altmarkkreis Salzwedel als untere Wasserbehörde erneut die Entnahme aus allen oberirdischen Gewässern und zusätzlich zu den Vorjahren auch aus dem Grundwasser aus Brunnen in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätzen im Landkreis mittels einer Allgemeinverfügung zu verbieten. Das Verbot soll auch für Oberflächenwasserentnahmen geltenfür die eine Erlaubnis ohne Festlegung eines im Gewässer einzuhaltenden Mindestwasserabflusses erteilt wurde und auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für o. g. Bewässerungen in der Zeit zwischen 12 bis 18 Uhr, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Einen Tag nach Veröffentlichung des Amtsblattes des Altmarkkreises Salzwedel, am 20.08.2020 tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30.09.2020 oder bis auf Widerruf.

Der Altmarkkreis Salzwedel bittet alle Bürgerinnen und Bürger auf Grund der derzeitigen Witterung schon jetzt um einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser!

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