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Arbeitgeber zahlt die Geldstrafe: Mann in Dessau-Roßlau muss nicht in Haft

Jul 15, 2021 #Dessau-Roßlau

Am 14. Juli 2021, gegen 19:00 Uhr kontrollierten Kräfte der Bereitschaftspolizei der Bundespolizeidirektion Pirna im Rahmen verstärkter Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Magdeburg einen 38-Jährigen auf dem Bahnsteig eins des Bahnhofs Roßlau.

Nach erfolgter Identitätsfeststellung ergab der Abgleich der personenbezogenen Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem, dass der Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Schwerin per Haftbefehl vom 24. Juli 2020 gesucht wird. Grundlage hierfür war eine Verurteilung des Mannes am 18. November 2019 zu einer Geldstrafe von 1050 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Da er die Geldstrafe nicht beglichen hatte und unbekannten Aufenthaltes war, erging der Haftbefehl. Der 38-Jährige wurde festgenommen und für weitere polizeiliche Maßnahmen zum Bundespolizeirevier Dessau verbracht.

Von dort aus informierte er seinen Chef über die Festnahme, welcher bereit war, die Geldstrafe von 1050 Euro sofort auf einer Berliner Polizeidienststelle zu begleichen. Die sonstigen Kosten von 78,50 EUR bezahlte der Festgenommene direkt vor Ort. Dank seines Arbeitgebers konnte der Mann nach Eingang der Zahlungsbestätigung und Beendigung aller polizeilicher Maßnahmen gegen 21:25 Uhr die Dienststelle als freier Mann verlassen.

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