Mit dem Landkreis Wittenberg hat nun auch der erste Kreis in Sachsen-Anhalt eine Ausgangssperre und ein Besuchsverbot erlassen.
Einwohner dürfen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ihre Wohnungen nicht mehr verlassen. Außerdem gilt ein Einreiseverbot für alle Personen, die nicht im Landkreis Wittenberg wohnen. Bis mindestens zum 10. Januar gilt diese Regelung.
Triftige Gründe müssen beim Verlassen der Wohnung vorgewiesen werden, wie Berufsausübung, Hilfsleistungen für Unterstützungsbedürftige oder mit dem Hund Gassigehen. Auch Familiäre Besuche im engsten Familienkreis sind möglich.