Am 25. Februar 2021, gegen 16:00 Uhr wurde die Bundespolizei in Halle von der Leitstelle der Abellio-Bahn um Hilfe gebeten. Am Bahnhof in Röblingen am See fiel ein 21-jähriger Mann aus Guinea-Bissau auf:
Er geriet in einen Streit mit einem Zugbegleiter und trat diesem gegenüber verbal sehr aggressiv auf. In der Folge kam es soweit, dass er mit körperlicher Gewalt dem Zugbegleiter sein Diensthandy entriss. Nach einer Rangelei konnte der Zugbegleiter dieses wieder an sich nehmen. Bei dem Eintreffen einer Streife der Bundespolizei hatte der aufgebrachte Mann sich immer noch nicht beruhigt und beleidigte nun die Beamten. Er war nicht bereit sich auszuweisen oder in irgendeine Art der Kommunikation zu treten. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten Identitätspapiere.
Eine sich anschließende Überprüfung im Fahndungssystem der Bundespolizei ergab, dass der 21-Jährige mittels Untersuchungshaftbefehl durch das Amtsgerichtes Sangerhausen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gesucht wurde. Da er trotz der ordnungsgemäßen Ladung der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb, erging der Haftbefehl am 2. Februar 2021. Nachdem ihm dieses bekanntgegeben und der Mann festgenommen wurde, versuchte er sich selbst zu verletzen, indem er seinen Kopf gegen ein Wartehäuschen schlug.
Sofort unterbanden die Beamten dieses und mussten ihn hierzu fesseln. In der Folge wurde er immer aggressiver, trat und spuckte nach den Beamten. Er wurde mit in das Revier der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle genommen. Ein vorläufiger Drogentest bei dem jungen Mann war positiv. Im Gewahrsamsbereich des Reviers wurde er bewusstlos. Die Beamten leisteten 1. Hilfe und riefen einen Notarzt. Der Mann erholte sich und konnte stabil mit einem Rettungswagen und einem Notarzt in ein Krankenhaus gebracht werden. Hier stellte man fest, dass er mehrere Betäubungsmittel konsumiert hatte und zudem einen 1,6 Promille Alkoholgehalt intus hatte.
Nachdem sich sein Zustand stabilisiert hatte, wurde er am heutigen Tag den Haftrichter am Amtsgericht Sangerhausen vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug. Es wurde ein neuer Termin für die Gerichtsverhandlung bestimmt und der Mann wurde entlassen. Dennoch wird er sich wegen den Taten am gestrigen Tag, hier räuberischer Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen sowie Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.