In einer unangebrachten Aufmachung fuhr am Sonntag ein 55-jähriger Mann durch Stendal. Mit einem alten russischen Militärmotorrad mit Seitenwagen stoppten Polizeibeamte den Mann in der Scharnhorststraße.
Zu alledem kam noch, dass er „für seine selbst empfundene Gesamterscheinung“ ein augenscheinliches Maschinengewehr an der Vorderseite des Oberkörpers trug. Bei der Waffe handelte es sich um eine funktionstüchtige Softairwaffe, welche aber keine „Munition“ trug. der Besitz von Softairwaffen ist nicht verboten, allerdings ist das Führen in der Öffentlichkeit untersagt.
Durch die auffallende Ähnlichkeit zu einer echten Langwaffe unterliegt auch diese dem Führungsverbot in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz. Die Softairwaffe wurde sichergestellt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und er wurde über das Verhalten im öffentlichen Raum belehrt.