Bereits am Mittwoch, den 24. März 2021, gegen 13:10 Uhr informierte die Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über einen irakischen Staatsangehörigen, der dort ohne aufenthaltslegitimierende Papiere um Aufnahme bat.
Der 35-jährige Iraker konnte vor Ort durch die Beamten identifiziert werden. Eine Abfrage seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Leipzig und Gera bezüglich der Strafvollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 93 Tagen, eine Ausschreibung zur Festnahme zwecks Vollzug der Ausweisung/Abschiebung, sowie zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaften Halle und Leipzig. Es folgte die Festnahme des Mehrfachstraftäters. Der verurteilte Mann hielt sich, vor seiner im März 2019 erfolgten Abschiebung in den Irak, mehrere Jahre in der Bundesrepublik auf und neigte immer wieder bundesweit zu strafbaren Handlungen, wie unter anderem Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Gegen ihn besteht eine Wiedereinreisesperre bis März 2029. Nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der mehrfach verurteilte Mann in die Justizvollzugsanstalt Burg verbracht. Die zuständige Ausländerbehörde beabsichtigt die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen erneut zu veranlassen.