Am Dienstag, den 13.07.2021 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg um 08:20 Uhr von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn über einen Bahnunfall informiert: Der Triebfahrzeugführer eines Regionalexpresses auf der Bahnstrecke Magdeburg – Braunschweig kollidierte hierbei zwischen Dreileben und Eilsleben mit mehreren Ziegen, welche sich im Gleisbereich aufgehalten hatten.
Daraufhin wurde die Bahnstrecke in beide Richtungen gesperrt. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend an den Ereignisort. Dort stellten die Bundesbeamten unmittelbar neben den Gleisen einen herunter getretenen Elektroweidezaun fest, in dem sich ein Tier verfangen hatte. Weitere Tiere begaben sich auf die Gleise, wovon zwei aufgrund des Zusammenstoßes verendeten und sich weitere Ziegen verletzten. Die Bundespolizei verständigte das zuständige Veterinäramt des Landkreises Börde. Das verfangene Tier konnte befreit werden. Der Veterinär ordnete an, dass die derzeitige Art der Umzäunung nicht gestattet ist und die Tiere umgehend abzutransportieren sind. Der Eigentümer der Ziegen konnte ebenfalls ausfindig gemacht und kontaktiert werden.
Die Strecke wurde um 11:12 Uhr wieder freigegeben. Von den Einschränkungen waren insgesamt 22 Züge betroffen. Es entstanden 1671 Minuten Verspätung, darunter zwei Teil- und zwei Komplettausfälle. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem, leider auch in diesem Sachverhalt zu beklagenden, Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision können massive Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen entstehen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn, bedeutet Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten.
Die Bundespolizeiinspektion verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht.