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Landesverwaltungsamt genehmigt dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Haushaltssatzung 2022

Das Landesverwaltungsamt hat nunmehr auch die Haushaltssatzung 2022 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld genehmigt. Damit endet für den Landkreis die seit Anfang des Jahres geltende vorläufige Haushaltsführung.

Aus den vorgelegten Plänen ist ersichtlich, dass der Landkreis wie in den Vorjahren auch den Ergebnishaushalt ausgleichen kann. Zur Finanzierung seiner Auszahlungen muss er hingegen weiterhin auf überhöhte Liquiditätskredite zurückgreifen. Ein aus diesem Grund notwendiges Konsolidierungskonzept hat der Landkreis zwar vorgelegt. Dennoch gelingt der Nachweis, innerhalb der durch die gesetzliche Regelung vorgegeben Frist diese Liquiditätskredite abzubauen, nicht vollständig.

Dies ist auch der Grund, warum zur Inanspruchnahme der beantragten Investitionskredite in Höhe von rund 8,8 Mio. Euro noch weitere Umstände hinzutreten müssen, um die Mittel vollständig abrufen zu können. So sind noch Fragen bezüglich der kreiseigenen Klinikgesellschaft zu klären sowie für den vorgesehenen Neubau der Leitstelle in Bitterfeld weitere Planungsunterlagen zu übermitteln. Auch der genehmigte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4,3 Mio. Euro kann erst vollständig in Anspruch genommen werden, wenn weitere Wirtschaftlichkeitsnachweise für die neuen Vorhaben nachgereicht werden.

Unabhängig davon ist mit der Haushaltsgenehmigung der Weg frei für die Fortführung bereits laufender Vorhaben, wie z.B. die Sanierung der Sekundarschule Rüsternbreite sowie den Ausbau besonders belasteter Kreisstraßenabschnitte.

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