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Quarantäneanordnung für Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg

Jul 29, 2020 #Asylbewerber, #Corona

Ab sofort gilt für zwei Wochen zunächst für die komplette Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Magdeburg eine Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Magdeburg.

257 Bewohnerinnen und Bewohner sind von den Maßnahmen betroffen. Grund ist die Feststellung einer Coronainfektion bei einem neu angekommenen Mann eines Ehepaares. Beide waren gemäß der bestehenden Vorsorgeregelungen sofort nach dem Eintreffen in Magdeburg per Abstrich getestet und dann bis zum Vorliegen des Ergebnisses auf dem Gelände der LAE Magdeburg separiert untergebracht worden.

Nachdem das Testergebnis wenige Stunden später vorlag, wurde der aus Syrien stammende Asylsuchende mit seiner Ehefrau unverzüglich nach Quedlinburg verlegt. Beide sind dort in der speziell für Quarantänefälle vorgehaltenen Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) untergebracht- für diese gilt ebenfalls eine Quarantäneanordnung. Die Verantwortlichen der Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg, des Gesundheitsamtes Magdeburg sowie des für die LAE zuständigen Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt stimmen derzeit das weitere Vorgehen ab.

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