Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2021 der Landeshauptstadt Magdeburg genehmigt. Damit verfügt die Kommune bereits Anfang des Jahres 2021 über einen vollziehbaren Haushalt.
„Ein genehmigter Haushalt ist gerade in Zeiten dieser Pandemie eine wichtige Grundlage, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes. Dennoch zeigt gerade der Haushalt der Landeshauptstadt die vielfältigen finanziellen Auswirkungen der Pandemie. Rückläufige Steuererträge und steigende Sozialausgaben lassen einen Haushaltsausgleich aktuell unmöglich werden.
Die Bestätigung des Haushalts umfasst die für das Jahr 2021 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 56 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 42 Mio. Euro. Damit wird der Landeshauptstadt die Fertigstellung der Großinvestitionen Tunnelbau an der Ernst-Reuter-Allee, Strombrückenzug über die Zollelbe sowie Reaktivierung des Industriehafens zu ermöglicht, trotz der sich deutlich verschlechternden Gesamtumstände. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Fortsetzung diverser STARK III-Vorhaben in Kitas und Schulen.
Ob auch in den kommenden Jahren in vergleichbarem Umfang in die Zukunft der Stadt investiert werden kann, hängt maßgeblich von der Bereitschaft des Stadtrates ab, durch frühzeitige Konsolidierungsmaßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt zu erhalten.