Am gestrigen frühen Morgen, den 10. März 2021, gegen 3:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Hauptbahnhof Magdeburg einen 28-jährigen Afghanen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Wegen exhibitionistischer Handlungen und sexueller Belästigung wurde er im Januar 2018 vor dem Amtsgericht Magdeburg per Strafbefehl zu einer Zahlung von 1300 Euro verurteilt.
Da er diesen nicht in Gänze beglich, erging im März 2020 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen ihn, nachdem er einer Restersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen oder der Zahlung von insgesamt 100,50 Euro nachkommen sollte. Das Geld konnte er vor Ort aufbringen und so musste er seine Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten. Er konnte die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg als freier Mann verlassen.