Die neunte Behältnisschleusung im aktuellem Jahr in Sachsen-Anhalt wurde am 3. März 2021, gegen 15:30 Uhr auf einem Parkplatz, in einem Gewerbegebiet in Sandersdorf-Brehna, in der Nähe der Bundesautobahn 9 festgestellt. In diesem Fall nutzten die unerlaubt eingereisten Personen einen rumänischen Autotransporter und saßen in zwei der aufgeladenen Neuwagen. Davon befanden sich zwei Personen im ersten und die drei anderen im letzten der PKWs auf der oberen Plattform des Aufliegers.
Zum Zeitpunkt der Feststellung kletterten die Männer gerade aus den Autos und von dem Auflieger. Das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld wurde darüber telefonisch in Kenntnis gesetzt und informierte die zuständige Bundespolizei. Daraufhin verlegten sowohl Einsatzkräfte der Landes- als auch der Bundespolizei zu dem Parkplatz und stellten fünf afghanische Staatsangehörige im Alter von 16, 17, 17, 19 und 20 Jahren fest. Die jungen Männer führten keine Personaldokumente beziehungsweise aufenthaltslegitimierenden Papiere bei sich.
Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten jedoch eine leere Getränkedose, in der sich die rumänischen Asylbewerberunterlagen befanden. In Rumänen stiegen die Fünf nach ihren Aussagen mit Hilfe eines Schleusers auch auf den Sattelauflieger und versteckten sich in den beiden Neuwagen. Dort verbrachten sie zwei Tage und zwei Nächte. Sie gaben weiterhin an, den LKW-Fahrer zuvor nie gesehen und sich während der Pausen immer versteckt zu haben. Allen fünf geht es gesundheitlich soweit gut. Sie wurden für die weitere strafprozessuale Bearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei nach Halle gebracht.
Auch der rumänische LKW-Fahrer wurde für die Sachverhaltsaufklärung mit zum Bundespolizeirevier Halle genommen. Seine Fahrtroute führte ihn von Rumänien über Ungarn, Österreich und Tschechien nach Deutschland. Der Verdacht gegen den Fahrer wegen des Einschleusens konnte nicht erhärtet werden. Dementsprechend durfte er die Dienststelle nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.
Die afghanischen Staatsbürger wurden anschließend an eine entsprechende Einrichtung übergeben. Gegen sie wurden Strafanzeigen wegen der unerlaubten Einreise, sowie des unerlaubten Aufenthaltes gefertigt. Zudem wird weiterhin wegen der Einschleusung ermittelt.