Der Beschuldigte selbst verständigte die Polizei und gab an, soeben einen Bekannten mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen zu haben. Während der Sachverhaltsaufnahme gab der Beschuldigte an, von den ständigen Frauengeschichten seines Bekannten die Nase voll zu haben und schlug bei einer weiteren Anekdote zu. Der Bekannte/Geschädigte trug eine leichte
Verletzung am Auge davon, lehnte jedoch eine medizinische Versorgung ab. Beim Beschuldigte wurde ein Atemalkoholwert von 2,38 ‰ und beim Geschädigten von 3,17 ‰ gemessen. Noch vor Abschluss der Maßnahmen versöhnten sich beide wieder.