Am späten Abend des 06.08.2021 kam es während einer Haftbefehlsvollstreckung zu Widerstandshandlungen mit drei verletzten Polizeivollzugsbeamtinnen. Der 45-Jährige aus Tangerhütte wurde wegen Körperverletzung durch das Landgericht Stendal zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Kurz nach Feststellung des 45-Jährigen in Tangerhütte versuchte dieser sich durch Flucht über eine Mauer der Festnahme zu entziehen und schlug um sich. Unter Hinzuziehung weiterer Kräfte konnte der erhebliche Widerstand (Schlagen, Treten, Beißen) des nunmehr Beschuldigten überwunden werden. Nach der Fesselung wurde der Beschuldigte in das Polizeirevier Stendal verbracht. Eine Atemalkoholmessung beim Beschuldigten ergab 2,04 ‰. Nach Durchführung einer Blutprobenentnahme wurde der Beschuldigte der Justizvollzugsanstalt in Burg zugeführt.
Insgesamt wurden bei der Einsatzmaßnahme drei Polizeivollzugsbeamtinnen durch Schläge und Bisse verletzt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet.