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Online-Beteiligung zur Ortsumgehung Estedt im Altmarkkreis Salzwedel

Jul 1, 2021 #Estedt

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) hat auf ihrer Internetseite den Stand der derzeit laufenden Vorplanung für die Ortsumgehung Estedt (Altmarkkreis Salzwedel) im Zuge der Bundesstraße (B) 71 veröffentlicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen nun jederzeit einsehen und haben rund sieben Wochen Zeit, dazu ihre Meinung zu äußern.

Damit soll auch unter den derzeit schwierigen Corona-Bedingungen eine umfassende und breite Beteiligung der vom Bau der Trasse betroffenen Menschen gewährleistet werden.

Die geplante Ortsumgehung ist ein Neubau-Vorhaben des sogenannten Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan und somit in die höchste Dringlichkeitsstufe eingeordnet.

So soll die B 71 entsprechend ihrer Bedeutung als überregionale Verbindung optimiert und der künftigen Verkehrsentwicklung Rechnung getragen werden. Die Fernstraße verbindet unter anderem das Oberzentrum Magdeburg mit den Mittelzentren Haldensleben und Salzwedel. Die Nord-Süd-Achse durch den Norden Sachsen-Anhalts erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für die Region.

Seit 2017 laufen die Vorplanungen, in deren Rahmen die Träger öffentlicher Belange (TöB) bereits über erste Arbeitsergebnisse, beispielsweise der Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie über mögliche Trassenvarianten informiert wurden.

Unter www.lsaurl.de/OUEstedt werden die Unterlagen nun der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die Seite enthält eine Kurzvorstellung der Planung sowie Planunterlagen und Erläuterungen, samt Kartenmaterial zu den untersuchten Varianten.

Bis zum 18. August d.J. können interessierte Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an B71_OU_Estedt@lsbb.sachsen-anhalt.de ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Auch eine Übermittlung per Post ist möglich. Jeder Hinweis wird später eingehend von den Planern geprüft.

Zu ihrer Information:

Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten erfolgen stufenweise in einem Prozess, der auch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB) einschließt. Neben der Beteiligung im Rahmen der Bedarfs- und Vorplanung (Stufe 1) ist eine weitere Beteiligung während des Planfeststellungsverfahrens (Stufe 2) vorgesehen; also vor der abschließenden Genehmigung des konkreten Vorhabens.

Während der Covid-19-Pandemie ist die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen nur eingeschränkt oder nur mit sehr hohem Aufwand (Hygienekonzept) möglich. Daher hat der Gesetzgeber im Mai 2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) verabschiedet. Damit kann das Beteiligungsverfahren für die B 71 Ortumgehung Estedt während der Pandemie rechtskonform und ohne zeitlichen Verlust durch die Veröffentlichung der entsprechenden Planunterlagen im Internet durchgeführt werden.

Dass die Unterlangen jetzt im Internet einsehbar sind, wurde bereits im Amtsblatt der Generalanzeiger für die Ausgabe Altmark Ost öffentlich bekannt gemacht.

Neben der Online-Variante, können sämtliche Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (03931-687-108) auch beim Regionalbereich Nord der LSBB (Sachsenstraße 11a, 39576 Stendal) eingesehen werden.

2 Gedanken zu „Online-Beteiligung zur Ortsumgehung Estedt im Altmarkkreis Salzwedel“
  1. Betr.: Ortsumgehungstr. Estedt,
    Als Bewohner der Strasse an der Mühle, d.h. am westlichen Ortsrand Estedt, sprechen wir und g e g e n
    den Neubau der VarianteWest-Umfahrung aus. Mit dieser Streckenführung soll der Durchgangsverkehr
    von der B 71 vor unsere Wohngrundstücke gelegt werden, so dass wir zwischen zwei stark frequentierten
    Strassen liegen. Der Abstandzur geplanten Umgehungsstrasse ist entschieden zu dicht an unsere Grund-
    stücke gelegt und teilt zu dem die landwirtschaftlichen Ackerflächen. Uns wird die ländliche Idylle und der
    Weg zum Wald verbaut, dafür bekommen wir den Verkehrslärm von zwei Strassen zu spüren.
    Darüberkann auch nicht hinwegtäuschen, das ein kleiner Teil der Strasse unterirdisch verlaufen soll.
    Diese Variante ist nicht zu akzeptieren, zumal am Beginn des Waldweges ein Schild der Landresbehörde
    steht, das besagt “Landwirtschaftliches Schutzgebiet”!
    gez. Sigrid Landsmann

  2. Mit dieser Streckenführung soll der Durchgangsverkehr von der B 71 vor unsere Wohngrundstücke gelegt werden, so dass wir zwischen zwei stark frequentierten Strassen liegen.

    Wenn der Verkehr von einer Straße auf eine andere Straße umgeleitet wird, dann hat man immernoch nur eine stark befahrene Straße. Während es zwar Tatsache ist, dass mehr Straßen insgesamt zu mehr Verkehr führen, so ist es in diesem Fall dennoch unwahrscheinlich, dass die alte Durchgangsstraße nach dem Bau der Umgehungsstraße genauso stark frequentiert sein wird wie jetzt. Die Behauptung, dass man zwischen zwei stark befahrenen Straßen wohnen wird, ist also Quatsch.

    Abgesehen davon ist die Heuchelei hier offensichtlich. Ihr besitzt wahrscheinlich selber mindestens ein Auto, mit dem ihr durch die Gegend fahrt und für andere Leute genau den Straßenverkehr verursacht, den ihr selber nicht vor eurer Haustür haben wollt. Wer hat denn nun eher ein Recht, sich zu beklagen?

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