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Saalekreis-Kreistag beschließt Nachtragshaushalt: Mehrausgaben bei der Jugendhilfe, mehr Geld für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz

Sep 17, 2020 #Saalekreis

·        Der Kreistag hat in seiner heutigen Sitzung den Nachtragshaushalt für 2020 beschlossen. Seit vier Jahren war diese Maßnahme nicht mehr erforderlich, doch im Haushaltsjahr 2020 drohte eine wesentliche Erhöhung des Haushaltsdefizites. Es zeichnete sich ab, dass erhebliche Planabweichungen im Bereich der Jugendhilfe (2,8 Mio. EUR) sowie bei den Personalaufwendungen (1,3 Mio. EUR) entstehen werden. Auch sollte der Landkreis weniger Mittel aus dem Finanzausgleich des Landes (1,2 Mio. EUR) erhalten. Durch den Nachtragshaushalt konnten die Mehrbedarfe kompensiert und das Defizit sogar von 5,1 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR gesenkt werden. Dies wurde möglich durch Konsolidierungsmaßnahmen und Einsparungen in der Kreisverwaltung. Allerdings auch durch zusätzliche Mittel des Bundes im Rahmen des Konjunkturpaketes und die eingeplante, allerdings noch nicht beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II. Obwohl durch den Nachtragshaushalt das Defizit reduziert werden konnte, bleibt die Haushaltslage des Landkreises mit Blick auf die kommenden Haushaltsjahre weiterhin angespannt.

·        Mit einer Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Saalekreis soll die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Katastrophenschutz angemessen gewürdigt werden. Der Kreistag beschloss einstimmig, dass sich die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung auf 60,00 € für Zugführer*innen und 70,00 € für Verbandsführer*innen erhöht.

·        Ein weiterer Tagungsordnungspunkt war der Antrag der AfD-Fraktion Saalekreis die Hauptsatzung zu ändern, um Untersuchungsausschüsse einrichten zu können. Es wurde darauf verwiesen, dass es ausreichend andere Möglichkeiten gibt, wie z.B. das Fragerecht an den Landrat und die Forderung zur Akteneinsicht. Aus der Landesverfassung und dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich keine Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen in kommunalen Vertretungen. Die Einrichtung des beantragten Untersuchungsausschusses wäre somit rechtswidrig. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

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