Erstmals seit der Wiedervereinigung wird es am 10. September 2020 einen bundesweiten Warntag geben, an dem sich auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligt. An dem Tag, ein Donnerstag, werden um 11:00 Uhr sämtliche Warnmittel in den Landkreisen und Kommunen getestet. Es wird eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (zum Beispiel Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung dann über ihre Systeme und Programme an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps wie NINA. Parallel dazu werden auch verfügbare Warnmittel in den Kommunen und Kreisen in Sachsen-Anhalt ausgelöst, beispielsweise Sirenen.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht: „Mit dem bundesweiten Warntag und den Probewarnungen wollen wir die Bevölkerung sensibilisieren. Es ist wichtig, dass die Menschen wissen, wie Behörden bei Gefahren warnen und was zu tun ist.“
Zuletzt hatten die Behörden in Sachsen-Anhalt zum Beispiel die neuesten Corona-Eindämmungsverordnungen auch über die Warn-App NINA bekannt gegeben und der Bevölkerung zugänglich gemacht.
Der bundesweite Warntag soll nach der Premiere in diesem Jahr künftig jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt werden. Auf der Website www.bundesweiter-warntag.de sind weitergehende Informationen abrufbar. Auf der Seite wird auch erklärt, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal auf der Website mit Informationsmaterial soll Kommunen dabei unterstützen, vor Ort über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.
Hintergrund:
Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 beschlossen, ab 2020 jährlich einen bundesweiten Warntag durchzuführen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort. Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch optimiert werden können.
Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.