Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) hat auf ihrer Internetseite den Stand der derzeit laufenden Vorplanung für den Abschnitt der Bundesstraße (B) 6n zwischen der A 9-Anschlussstelle Thurland und der B 184 veröffentlicht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen nun jederzeit einsehen und haben rund fünf Wochen Zeit, dazu ihre Meinung zu äußern.
Damit soll auch unter den derzeit schwierigen Corona-Bedingungen eine umfassende und breite Beteiligung der vom Bau der Trasse betroffenen Menschen gewährleistet werden.
Die geplante Verlängerung der B 6n ist ein Neubau-Vorhaben des sogenannten Vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan und somit in die höchste Dringlichkeitsstufe eingeordnet.
Damit soll die überregionale Fernstraßenverbindung von Braunschweig und Vienenburg in Niedersachsen als A 36 bis Bernburg und weiter als B 6 mit Anbindung an die A 9 und schließlich bis zur B 184 komplettiert werden. Außerdem sind dadurch künftig das Grundzentrum Raguhn-Jeßnitz und Teile des Mittelzentrums Bitterfeld-Wolfen an das großräumige Straßennetz angeschlossen (A 9; Wirtschaftsräume Leipzig-Halle und Berlin).
Seit 2018 laufen die Vorplanungen. Im April vorigen Jahres wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) über erste Arbeitsergebnisse, beispielsweise der Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie über mögliche Trassenvarianten informiert.
Unter www.lsaurl.de/B6nPA18 werden die Unterlagen nun der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die Seite enthält eine Kurzvorstellung der Planung sowie Planunterlagen und Erläuterungen, samt Kartenmaterial zu den untersuchten Varianten.
Bis zum 9. Juni d.J. können interessierte Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an B6nPA18@lsbb.sachsen-anhalt.de ihre Stellungnahmen dazu abgeben werden. Auch eine Übermittlung per Post ist möglich. Jeder Hinweis wird später eingehend von den Planern geprüft.
Zu ihrer Information:
Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten erfolgen stufenweise in einem Prozess, der auch die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (TöB) einschließt. Neben der Beteiligung im Rahmen der Bedarfs- und Vorplanung (Stufe 1) ist eine weitere Beteiligung während des Planfeststellungsverfahrens (Stufe 2) vorgesehen; also vor der abschließenden Genehmigung des konkreten Vorhabens.
Während der Covid-19-Pandemie ist die Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen nur eingeschränkt oder nur mit sehr hohem Aufwand (Hygienekonzept) möglich. Daher hat der Gesetzgeber im Mai 2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-SiG) verabschiedet. Damit kann das Beteiligungsverfahren für die B 6n zwischen der A 9-Anschlussstelle Thurland und der B 184 auch während der Pandemie rechtskonform und ohne zeitlichen Verlust durch die Veröffentlichung der entsprechenden Planungsunterlagen im Internet durchgeführt werden.
Dass die Unterlagen jetzt im Internet einsehbar sind, wurde bereits in den Amtsblättern der Städte Raguhn-Jeßnitz und Zörbig öffentlich bekannt gemacht.
Neben der Online-Variante, können sämtliche Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung (0340-6509-2202) auch beim Regionalbereich Ost der LSBB (Gropiusallee 1, 06846 Dessau-Roßlau) eingesehen werden.