Um finanzschwache Kommunen bei der notwendigen Verbesserung der Schulinfrastruktur zu unterstützen, stehen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern im Land Sachsen-Anhalt rund 116,4 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, die in die Schulstandorte des Landes investiert werden.
Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden entsprechend der Schülerzahlen auf 113 Kommunen im Land verteilt. Diese erhalten für Investitionen in die Schulinfrastruktur eine Förderung mit bis zu 90 %, mindestens 10% der Investitionskosten müssen die Schulträger selbst aufbringen.
Gefördert werden Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Schulen. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist eine vom jeweils zuständigen Gremium (Stadtrat, Gemeinderat oder Kreistag) beschlossenen Prioritätenliste. Innerhalb der vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger selbst, in welche Schulen investiert werden soll.
„Mit der Förderung der vielfältigen Baumaßnahmen investieren die Schulträger in ein modernes und zukunftsorientiertes Lehr- und Lernumfeld“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye.
Alle dem Landesverwaltungsamt vorliegenden Anträge sind bereits bewilligt, von den 210 Schulbau- und modernisierungsprojekten sind bereits 31 erfolgreich abgeschlossen.
Trotz infolge der Corona-Krise erschwerter Rahmenbedingungen für Bauabläufe und enorm gestiegener Preise für Baumaterialien und Leistungen sind die Schulträger bestrebt, die geplanten Verbesserungen der räumlichen Bedingungen für die Schulkinder zügig und wirtschaftlich umzusetzen.
„Wir freuen uns, durch unsere zügige Genehmigung einen kleinen Beitrag dazu leisten und die Kommunen bei Ihren Vorhaben unterstützen zu können. Der symbolische Haken unter den Antrag bringt Planungssicherheit für die Schulträger, wir stehen den Kommunen darüber hinaus auch mit Beratung zur Seite.“, so Pleye abschließend.