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8. Stiftungstag in Sachsen-Anhalt in Merseburg – Kontinuität und Wandel

Mai 19, 2022 #Merseburg, #Stiftung

Nach zweijähriger Corona bedingter Abstinenz findet der nunmehr 8. Stiftungstag Sachsen-Anhalts wieder vor Ort und in Präsenz statt. Diesjähriger Austragungsort der Fachkonferenz ist am Freitag Merseburg.

„Der Landesstiftungstag dient insbesondere der Netzwerkbildung. Es werden aber auch bestimmte aktuelle stiftungsrechtliche Themen in verschiedenen Arbeitskreisen diskutiert. In diesem Jahr steht die Stiftungsrechtsreform 2023 und die damit verbundenen neuen Herausforderungen für die Stifterinnen und Stifter, die bestehenden Stiftungen und uns als Stiftungsbehörde im Fokus.“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, in welchem die Stiftungsbehörde angesiedelt ist, im Vorfeld der Veranstaltung.

Es ist gute Tradition geworden, dass sich die Stiftung, die auf dem letzten Stiftungstag offiziell anerkannt wurde, auf dem darauffolgenden vorstellt. In diesem Jahr ist das die „Ilsetraut-Stiftung“ mit Sitz in Möckern, die auf dem 7. Stiftungstag 2018 in Aschersleben anerkannt worden war. Aber auch zwei weitere Stiftungen, die ihren Sitz in Merseburg haben bzw. vor Ort wirken, stellen ihre Zweckverwirklichung persönlich vor.

Dies sind die „Siegfried-Berger-Stiftung“ aus Merseburg und die Stiftung “Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz” (Vereinigte Domstifter mit Sitz in Naumburg).

In das Stiftungsgeschehen in Sachsen-Anhalt kommt seit 2021 langsam wieder Dynamik. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts hat anlässlich des diesjährigen Stiftungstages eine erste Zwischenbilanz gezogen. Nachdem in den Jahren 2019 nur drei bzw. 2020 vier Stiftungen gegründet worden waren, konnten 2021 13 Stiftungen durch die Stiftungsbehörde anerkannt und eine Altstiftung reaktiviert werden. Pro 100.000 Einwohner gibt es damit durchschnittlich 15,1 Stiftungen in Sachsen-Anhalt.

In diesem Jahr konnten bisher zwei weitere Stiftungen des bürgerlichen Rechts anerkannt werden. Die Stiftung „One Horizon“ mit Sitz in Halle (Saale) und die „St.-Nikolaus-Stiftung“ mit Sitz in der Hansestadt Seehausen, OT Beuster.

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye weist immer wieder auf die Bedeutung des Stiftungsgedankens für die Gesellschaft hin: „Stifter sind einzelne oder mehrere Menschen, auch Institutionen oder Unternehmen, die etwas verändern und bewegen wollen und dafür einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung stellen. Das Engagement der Stiftungen ist meist auf Dauer angelegt. Das bringt auch ein Stück Beständigkeit in unsere schnelllebige Welt.“

Morgen wird eine weitere und damit die 332. Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt werden. Sie wird nun im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen, welches im Internet eingesehen werden kann.

Die Stiftungslandschaft wird mit dieser Anerkennung noch vielfältiger.
Die „Stiftung Rimpau-Langenstein“ fördert und/oder initiiert Projekte und Maßnahmen in der Region Langenstein/Böhnshausen im Landkreis Harz, die der Kunst und Kultur, dem Denkmal-schutz/Denkmalpflege, der Landschaftspflege, der Ortsverschönerung und dem bürgerschaftlichen Engagement dienen.


Hintergrund und Zahlen
Das Referat Justitiariat, Stiftungen im Landesverwaltungsamt nimmt u.a. die Aufgaben der Stiftungsbehörde für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt wahr.

Hierzu zählen neben

  • der Anerkennung neuer Stiftungen nach § 80 Abs. 2 BGB auch
  • die Beratung von potentiellen Stiftern,
  • die Beaufsichtigung und stiftungsrechtliche Beratung der Stiftungen einschl. ihrer Stiftungsorgane auf der Grundlage des Landesstiftungsgesetzes,
  • die Führung des elektronischen Stiftungsverzeichnisses, die Erstellung von Bescheinigungen über die aktuelle Vertretungsbefugnis und
  • die Prüfung der Jahresrechnungen der nicht kirchlichen Stiftungen.
  • Des Weiteren werden neben den eigenen amtlichen Recherchen auch Anfragen zu möglicherweise noch fortbestehenden Altstiftungen, die Feststellung ihrer Rechtsnatur bis hin zur Revitalisierung (Eintragung in das Stiftungsverzeichnis) durchgeführt und geprüft.

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