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Landesverwaltungsamt verlängert Sonntagsöffnung in Sachsen-Anhalt u.a. für Lebensmittelgeschäfte

Für bestimmte Verkaufsstellen besteht auch weiterhin die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Landesverwaltungsamt hat zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und zur Vermeidung von Menschenansammlungen die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen im Land Sachsen-Anhalt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr genehmigt. 
Die Erlaubnis betrifft folgende Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen:
Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons.
In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche erlaubt.
Bei Ladengeschäften, die ein Mischsortiment führen, ist eine Öffnung nur zulässig, soweit das nach Absatz 3 zugelassene Sortiment einen nicht nur unerheblichen Anteil am Gesamtsortiment umfasst.
Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes in jeweils gültiger Fassung zu beachten.
Die Festlegung gilt ab sofort und tritt mit Ablauf des 12. Juli 2020 außer Kraft, soweit sich nicht vorher andere Sachverhalte ergeben.

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