Am Donnerstagnachmittag, den 6. Mai 2021 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 17:00 Uhr durch die Polizeiinspektion Magdeburg darüber informiert, dass auf der Bahnstrecke zwischen Magdeburg Hauptbahnhof und Magdeburg Hasselbachplatz Kinder im Gleisbereich gesehen wurden. Über die Notfallleitstelle der Bahn wurde sofort ein sogenannter Vorsichtsfahrbefehl veranlasst.
Eine Streife der Bundespolizei verlegte umgehend mit Martinshorn und Blaulicht zum Ereignisort und konnte zwei Mädchen im Alter von 12 bzw. 13 Jahren unversehrt feststellen und aus dem Gefahrenbereich verweisen. Nachdem die eingesetzten Beamten die Identität der beiden Gleisläuferinnen festgestellt hatten, informierten Sie die jeweiligen Erziehungsberechtigten über das Geschehene. Es folgte eine eindringliche Belehrung der Mädchen darüber, in welche lebensgefährliche Situation sie sich mit ihrem unüberlegten Spaziergang gebracht hatten. Die beiden zeigten sich einsichtig. Sie waren sich der Gefahren ihres Handelns zuvor nicht bewusst. Danach wurden sie zu ihren Wohnanschriften verbracht und ihren Erziehungsberechtigten, einhergehend mit einer Sensibilisierung dieser für die Gefahren auf Bahngleisen, übergeben.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Kinder begeben sich mit ihrem Handeln in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Des Weiteren kann es im schlimmsten Fall zu einer Entgleisung des Zuges, mit gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit oder sogar des Lebens für die Mitarbeiter der Bahn und der Reisenden im Zug, kommen. Die Bundespolizei bittet darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik stellt sie in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung. Zudem wird sich ein Präventionsbeamter der Bundespolizeiinspektion Magdeburg des Sachverhalts annehmen, mit den Kindern Kontakt aufnehmen und sie diesbezüglich noch einmal sensibilisieren.
In diesem Fall konnte das Langsamfahrgebot für die Züge nach der Feststellung der Mädchen nach 15 Minuten wieder aufgehoben werden.