Bereits am 2. Mai 2021, gegen 20:40 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Personentunnel des Bahnhofs in Aschersleben einen 41-Jährigen aufgrund seines auffälligen Verhaltens. Der sich anschließende Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab den Hinweis, dass dieser bereits als Betäubungsmittelkonsument bekannt ist.
Bei der Kontrolle wirkte der Mann sehr nervös. Die Frage ob er gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen mit sich führte, verneinte der Deutsche und gab bereitwillig seine Umhängetasche zur Kontrolle heraus. In dieser befanden sich allerdings eine kleine Dose mit circa 17,1 Gramm vermutlich Chrystal Meth und ein Schlagring. Die Betäubungsmittel und der Schlagring, der laut Waffengesetz einen verbotenen Gegenstand darstellt, wurden sichergestellt.
Der 41-jährige Deutsche wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffengesetz verantworten müssen.