Am 27.06.2021 leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren gegen einen 57-jährigen Motorgleitschirmflieger ein. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand flog der Mann gegen 19:30 Uhr mit einem Motorgleitschirm so genannte kritische Manöver über dem Gelände des Verkehrslandeplatzes in Ballenstedt-Asmusstedt.
Dabei unterschritt er u. a. den Mindestabstand zu Personen von 150 m und flog nahezu direkt über ihre Köpfe hinweg. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Luftverkehrs gegen den 57-Jährigen ein und beschlagnahmten den Luftfahrtschein des Mannes. Darüber hinaus ließen sie ihm zwei Blutproben entnehmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mann unter Alkoholeinfluss geflogen war und er danach alkoholische Getränke zu sich genommen hat.