Die Lärmschutzwand für die Ortslage Schleinitz ist planfestgestellt und wird nun in den betroffenen Kommunen ausgelegt.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 9. Dezember 2021 liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Lärmschutzwand an der BAB 9, Richtungsfahrbahn München, im Bereich der Ortslage Schleinitz der Gemeinde Meineweh im Burgenlandkreis vor.
Der Planfeststellungsbeschluss nebst den Planunterlagen für das Vorhaben – BAB 9 Berlin – München, BAB-km 160,524 bis 161,604, Ortslage Schleinitz, Lärmschutzmaßnahmen – wird vom 24. Januar 2022 bis einschließlich 7. Februar 2022 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter der Adresse
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/planfeststellung/aktuelle-planfeststellungsverfahren/
veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wethautal, das am 20. Januar 2022 erschien, und im Amtsblatt der Stadt Weißenfels, das am 21. Januar 2022 erschien, bekannt gegeben.
Mit dem Ende des Veröffentlichungszeitraums gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der Lärmschutzwand betroffen sind. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Halle erhoben werden. Wenn bis zum 7. März 2022 (Ende der Klagefrist) keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben wird, ist das Baurecht erteilt.
Der Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, mit Schreiben vom 16. März 2020 gestellt worden. Das Anhörungsverfahren wurde nach den dafür notwendigen Vorarbeiten am 14. Juli 2020 eingeleitet. Am Verfahren haben sich insgesamt 15 Träger öffentlicher Belange, Versorgungsunternehmen, Verbände und 3 private Einwender beteiligt.
Die geplante Anlage ist 1080 m lang und 6,5 m hoch.