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Baurecht für Mittellandkanal-​Querung der A 14-​Nordverlängerung durch die Altmark

Okt 14, 2020 #A14

Mit dem heutigen Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A 14-​Nordverlängerung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Trasse nördlich von Magdeburg vor.

„Die Planer haben einmal mehr hervorragende Arbeit geleistet, so dass dieses wichtige Projekt weiterhin kontinuierlich realisiert werden kann“, sagte Verkehrsminister Thomas Webel heute in Magdeburg.

Der Planfeststellungsbeschluss für die Verkehrseinheit (VKE) 1.1 – von der Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben bis zur AS Wolmirstedt – wird zwei Wochen lang – in der Zeit vom 26. Oktober 2020 bis zum 9. November 2020 – in den Städten Wolmirstedt und Tangerhütte, in der Verbandsgemeinde Elbe-​Heide sowie in den Gemeinden Niedere Börde, Barleben und Hohe Börde öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der knapp elfeinhalb langen VKE betroffen sind.

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden. Wenn dieser Fall eintritt, muss der Beschluss vom Gericht überprüft werden. Wenn jedoch bis zum 9. Dezember 2020 (Ende der Klagefrist) niemand Klage gegen den mehr als 570 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss einreicht, ist das Baurecht unanfechtbar.

Zu Ihrer Information:

Daten und Fakten zur A 14-​Verkehrseinheit (VKE) 1.1, AS Dahlenwarsleben bis AS Wolmirstedt

Länge: 11,46 km

Querschnitt: zweibahnig, vierstreifiger Querschnitt

Kosten: ca. 91,8 Millionen Euro

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