Am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Magdeburg gegen 10:00 Uhr einen 30-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er im August vergangenes Jahr zu einer Haftstrafe von 22 Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Da sich der 30-Jährige jedoch nicht an die damit verbundenen Auflagen hielt, wurde diese Strafaussetzung widerrufen. Als dem Deutschen der Haftbefehl eröffnet werden sollte, schmiss er plötzlich seine mitgeführte Bierflasche in den Personentunnel des Hauptbahnhofes und flüchtete in Richtung Hauptausgang. Seine Flucht gelang ihm bis zur Otto-von-Guericke-Straße. Weitere hinzugezogene Beamte der Bundespolizei konnten ihn jedoch kurze Zeit später in einem Gebäude der Otto-von-Guericke-Straße stellen und verhaften. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der 30-Jährige gegen 12:20 Uhr in die Justizvollzugsanstalt nach Burg gebracht.