Der Bund unterstützt den Erhalt der mitteldeutschen Schlösser und Gärten mit einem Sonderinvestitionsprogramm (SIP 1). Nachdem die ursprünglich geplante gemeinsame Stiftung der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht zustande gekommen ist, entschied der Haushaltsausschuss des Bundestages heute, Finanzmittel in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro an die beiden Länder auszureichen. Die Länder sind verpflichtet, in gleicher Höhe eine Komplementärfinanzierung sicherzustellen. Die Gelder stehen für einen Zeitraum von acht Jahren (2020-2027) zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt erhält die Kulturstiftung des Landes die Investitionsmittel.
Kultur- und Staatsminister Rainer Robra zeigte sich erfreut über die getroffene Entscheidung: „Der erreichte Kompromiss ist nach jahrelangem Ringen ein herausragendes Ergebnis und eine einmalige Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln eröffnen sich für uns langfristige Möglichkeiten, eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. In beiden Ländern kann nunmehr ein Investitionsstau abgearbeitet werden, der sich außerhalb des herausragend sanierten Weltkulturerbes aufgebaut hat. Ich danke allen Beteiligten, namentlich Staatssekretär Dr. Schellenberger und dem früheren Bundestagsabgeordneten Kahrs, die mit Einsatz und Beharrlichkeit das Zustandekommen dieses Beschlusses möglich gemacht haben.“
Der Bund stellt ferner Projektmittel zur Unterstützung der Schlösser- und Kulturlandschaft in Form eines jährlichen Festbetrags in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 sowie 15 Millionen Euro jährlich über die restliche Laufzeit des Sonderinvestitionsprogramms zur Verfügung. Auch diese werden zu gleichen Teilen auf die Länder aufgeteilt.
Die beiden Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Bund haben in der Umsetzung des Programms Vereinbarungen über kulturelle und museale Ziele, die im besonderen Bundesinteresse liegen (z.B. Digitalisierung, Provenienzforschung, kulturelle Bildung) sowie über länderübergreifende kulturtouristische Ziele zu treffen.
Es wurde ferner beschlossen, im Jahr 2024 Verhandlungen über die Absicht einer Fortsetzung des Sonderinvestitionsprogramms (dann: SIP 2) über das Jahr 2027 hinaus aufzunehmen.