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In nur 90 Minuten: Bundespolizei stellt drei verbotene Gegenstände fest

Im Rahmen verstärkter Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 7. Juli 2021 auf den Bahnstrecken Magdeburg – Stendal und Magdeburg – Burg sowie den betreffenden Bahnhöfen stellten Bundespolizisten innerhalb von nur eineinhalb Stunden gleich drei Verstöße gegen das Waffengesetz fest:

Gegen 14:15 Uhr wurde ein 18-jähriger Deutscher am Hauptbahnhof Magdeburg kontrolliert, der in seinem Rucksack ein Messer mit feststehender Klinge mit einer Länge von 11,5 Zentimetern mit sich führte.

Gegen 15:30 Uhr kontrollierten die eingesetzten Bundespolizisten dann einen 26-jährigen Deutschen im Regionalexpress von Biederitz nach Burg, weil dieser bei Erkennen der Beamten einen extrem nervösen Eindruck machte. Auf die Nachfrage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führt, zeigte der junge Mann den Beamten ein Einhandmesser, welches er zugriffsbereit bei sich hatte.

Nur sechs Minuten später trafen Bundespolizisten eine 36-Jährige auf Bahnsteig fünf des Hauptbahnhofes Magdeburg mit starken Ausfallerscheinungen an. Eine Identitätsfeststellung und ein Datenabgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass die Deutsche bereits als Betäubungsmittelkonsumentin bekannt ist. Bei der Nachschau in ihrer Tasche fanden die eingesetzten Kräfte neben einer kleinen Kunststoffschraubdose mit betäubungsmittelähnlicher Substanz einen Schlagring.

Alle aufgefundenen gefährlichen Gegenstände stellen Verstöße gegen das Waffenrecht dar und werden nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz geahndet. Der unerlaubte Betäubungsmittelbesitz der 36-Jährigen hat zudem eine Strafanzeige zur Folge.

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