Eine junge Frau erlitt durch eine augenscheinlich fehlerhafte Gesichtsbehandlung Schmerzen. Sie hatte sich von einer 30-jährigen Frau die Wimpern verlängern lassen.
Aufgrund der Schmerzen suchte sie einen Schönheitssalon auf. Bei der Entfernung der künstlichen Wimpern stellte man fest, dass die Beschuldigte die Dienstleistung eigentlich gar nicht ausführen durfte.
Nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts der Körperverletzung.